Nicht eingehaltene Termine
Information über Zahlungspflicht
bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen bereits vereinbarten Termin einzuhalten, so ersuchen wir um rechtzeitige Terminabsage (bis 12.00 Uhr am vorhergehenden Werktag). Andernfalls sehen wir uns gezwungen, Ihnen eine Honorarnote * zu stellen:
Begründung:
Ihr individueller Behandlungstermin wurde mit Ihnen vereinbart und für Sie reserviert. Der Termin wurde von Ihnen nicht wahrgenommen und auch nicht (rechtzeitig) abgesagt. Für mich als Arzt bestand somit keine sonstige Erwerbsmöglichkeit in der Zeit des für Sie reservierten Termins, insbesondere konnte ich in dieser Zeit keine andere Patientin behandeln. Es entstehen Kosten durch Bereitstellung der Ordinationsräume, der Geräte und der MitarbeiterInnen.
* fortgesetzter Entgeltanspruch analog § 1168 ABGB